Satzung des Vereins „Augsburger Minuten e. V.“
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Augsburger Minuten e. V.“.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Neusäß.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO).
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Besuchs- und Begleitdienste für ältere Menschen ab 65 Jahren
- Förderung sozialer Kontakte („gemeinsam statt einsam“)
- Unterstützung im Alltag und Entlastung von Angehörigen
- Finanzierung zusätzlicher Betreuungsangebote
- Zusammenarbeit mit sozialen Einrichtungen
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der
§§ 51 ff. AO.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
4. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
4. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende
schriftlich an einen der Vorsitzenden unter der Vereinsanschrift erfolgen.
§ 5 Beiträge
Die Mitglieder leisten jährliche Geldbeiträge. Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.
§ 6 Organe
Organe des Vereins sind der Vorstand, Beirat und die Mitgliederversammlung.
§ 7 Vorstand / Beirat
1. Der Vorstand besteht mindestens aus drei Vorsitzenden, welche jeweils einzelvertretungsberechtigt sind und den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Diese Vorsitzenden werden im Vereinsregister eingetragen.
2. In jeder Mitgliederversammlung können bis zu 7 weitere Vorstände gewählt werden, welche jedoch nicht ins Vereinsregister eingetragen werden und den Verein auch nicht nach außen vertreten können.
3. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
4. Es können vom Vorstand bis zu 8 Beiräte berufen werden. Die Amtszeit ist unbefristet. Die Abberufung entscheidet der Vorstand. Die Beiräte beraten die Vorsitzenden und
den Vorstand.
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Einladung erfolgt in Textform (insbesondere per E-Mail, WhatsApp, SMS oder Brief) mit einer Frist von zwei Wochen.
2. Sie beschließt über wichtige Vereinsangelegenheiten.
3. Beschlüsse erfolgen mit einfacher Mehrheit. Die gefassten Beschlüsse werden
von einem Vorsitzenden dokumentiert, unterzeichnet und als rechtsverbindlich erklärt.
4. Die Mitgliederversammlung kann
- in Präsenz
- vollständig digital
- hybrid
durchgeführt werden. Dies entscheidet der Vorstand im Rahmen der Einladung.
§ 9 Ehrenamt
Die Tätigkeit im Verein erfolgt grundsätzlich ehrenamtlich. Vergütungen im Rahmen der gesetzlichen Pauschalen sind zulässig.
§ 10 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Sozialstation Bobingen gGmbH, Kirchplatz 1, 86399 Bobingen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Diese geänderte Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 30.07.2026 einstimmig von allen Mitgliedern beschlossen.
Bestätigung gemäß § 71 Abs. 1 BGB
Die vorstehende Satzung enthält die in der Mitgliederversammlung vom 30.07.2026 beschlossenen Änderungen. Die geänderten Bestimmungen stimmen mit dem Beschluss über die Satzungsänderung und die unveränderten Bestimmungen mit der am 09.06.2026 beschlossenen und zuletzt beim Registergericht eingereichten Satzung überein.
Neusäß, den 03.08.2026
Petra Adrianowytsch
1. Vorsitzende


