Augsburger Minuten e. V.

Augsburger Minuten Stiftung

Beitragsordnung

Als eingetragener Verein geben wir unserer gemeinnützigen Arbeit eine verlässliche und transparente Grundlage.
Die Beitragsordnung regelt, welche Mitgliedsbeiträge für natürliche Personen, ermäßigte Mitgliedschaften sowie Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen gelten.

Alle Mitgliedsbeiträge dienen ausschließlich der Verwirklichung unserer gemeinnützigen Zwecke – insbesondere der Altenhilfe, der Förderung sozialer Kontakte, Besuchs- und Begleitdienste sowie zusätzlicher Betreuungsangebote für ältere Menschen in unserer Region.

Mit einer Mitgliedschaft unterstützen Sie die Augsburger Minuten dauerhaft und helfen mit, einsamen Seniorinnen und Senioren Zeit, Nähe und Gemeinschaft zu schenken.
Die aktuelle Beitragsordnung können Sie hier herunterladen.

Die Beitragsordnung des Augsburger Minuten e. V.

§ 1 Grundlage

Diese Beitragsordnung regelt die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen des Vereins Augsburger Minuten e. V.

Grundlage dieser Beitragsordnung ist § 5 der Satzung des Vereins. Danach kann die Mitgliederversammlung Beiträge festlegen.

Die Beiträge dienen ausschließlich der Verwirklichung der satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke des Vereins, insbesondere der Förderung der Altenhilfe, der Unterstützung sozialer Kontakte älterer Menschen, der Besuchs- und Begleitdienste sowie der Finanzierung zusätzlicher Betreuungsangebote.

 

§ 2 Beitragspflicht

Jedes Mitglied des Vereins ist grundsätzlich zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verpflichtet.

Beitragspflichtig sind sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen, soweit diese Mitglieder des Vereins sind.

Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in den Verein.

 

§ 3 Höhe der Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden wie folgt festgesetzt:

MitgliedsartJahresbeitrag
Natürliche Personen60,00 €
Ermäßigter Beitrag für Schüler, Studierende, Auszubildende, Rentner und Personen mit geringem Einkommen auf Antrag30,00 €
Juristische Personen, Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen250,00 €
Freiwilliger Förderbeitrag für Mitgliederfrei wählbar, mindestens jedoch der jeweilige Jahresbeitrag
 

 

Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag eine Ermäßigung, Stundung oder Befreiung vom Mitgliedsbeitrag beschließen.

Ein Anspruch auf Ermäßigung, Stundung oder Befreiung besteht nicht.

 

§ 4 Freiwillige höhere Beiträge und Spenden

Mitglieder können freiwillig einen höheren Beitrag leisten.

Darüber hinaus können Mitglieder und Dritte dem Verein jederzeit Spenden zuwenden. Spenden sind nicht Bestandteil des Mitgliedsbeitrags.

Die Mitgliedschaft im Verein ist nicht Voraussetzung für eine Spende an den Verein oder an eine mit dem Vereinszweck verbundene Förderstiftung.

 

§ 5 Fälligkeit und Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag.

Er wird jeweils zum 30. Juni eines Kalenderjahres fällig.

Bei Eintritt während des laufenden Kalenderjahres ist der Beitrag für das Eintrittsjahr anteilig zu zahlen. Maßgeblich ist das Halbjahr des Eintritts:

Eintrittzu zahlender Anteil
1. Halbjahr100 %
2. Halbjahr50 %

 

Der Beitrag ist vorzugsweise per SEPA-Lastschrift, hilfsweise durch Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen.

Die Bankverbindung wird den Mitgliedern gesondert mitgeteilt.

 

§ 6 SEPA-Lastschrift

Der Verein kann die Mitgliedsbeiträge im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens einziehen, sofern das Mitglied ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat.

 

§ 7 Änderung der Beitragsordnung

Änderungen dieser Beitragsordnung werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen, soweit die Satzung nichts Abweichendes bestimmt.

Der Vorstand kann redaktionelle Änderungen vornehmen, soweit dadurch Inhalt, Beitragshöhe, Fälligkeit oder Rechte und Pflichten der Mitglieder nicht verändert werden.

 

§ 8 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung gilt ab dem 20.08.2026 mit Eintragung ins Vereinsregister